Basiskrebsvorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Basiskrebsvorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen Krebsvorsorgeuntersuchungen sowie die Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisverhütung.
Folgende Leistungen werden zur Vorsorge je nach Alter übernommen:

ab 20 Jahren:
Inspektion des äußeren Genitales, PAP-Abstrich vom Muttermund, Tastuntersuchung des inneren Genitale

ab 30 Jahren:
zusätzliche Abtastung der Brust

ab 35-69 Jahren:                                                                                                                                                                                           jährlich: Inspektion des äußeren Genitales, Tastuntersuchung des inneren Genitales, Abtasten der Brust                               alle 3 Jahre: PAP-Abstrich vom Muttermund und HPV-Test

ab 50 Jahren:
jährlicher immunologischer Stuhltest, ab 55 Jahren: Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhltest alle 2 Jahre.

ab 50-69 Jahren:
alle zwei Jahre Mammographie im Rahmen des Mammographiescreenings

Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGb V) definiert: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Darüber hinaus bietet die moderne Frauenheilkunde weitere Untersuchungen,  mit denen Sie Ihre persönliche Vorsorge erheblich verbessern können. Bei Interesse können Sie diese Untersuchungen in unserer Praxis in Anspruch nehmen.