Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

Eine Schwangerschaft stellt einen aufregenden Lebensabschnitt für die Frau und die ganze Familie dar. Körper und Seele sind vielen Veränderungen ausgesetzt und es stellen sich viele neue Herausforderungen. Wir möchten Sie in dieser Zeit kompetent und verständnisvoll begleiten, damit Sie sich mit Sicherheit auf Ihr Baby freuen können.

Dazu stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge umfangreiche Untersuchungen zu.

Die Vorsorgeuntersuchungen finden den Mutterschaftsrichtlinien entsprechend zunächst alle vier, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen und nach der 40. Schwangerschaftswoche alle 2-3 Tage statt.

Neben einer genauen Anamnese werden verschiedene Blut- und Urinuntersuchungen vorgenommen. Außerdem findet selbstverständlich zu Beginn der Schwangerschaft ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Im Verlauf werden nach den gesetzlichen Vorgaben drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, hier besteht im 2. Schwangerschaftsdrittel die Möglichkeit des erweiterten Ultraschallscreenings.

Für Ihre Schwangerschaft wird ein Mutterpass angelegt, in den alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Den Mutterpass sollten Sie immer bei sich haben.

Um Ihnen eine über die gesetzliche Vorsorge hinausgehende Betreuung zu ermöglichen, bieten wir Ihnen eine Reihe von zusätzlichen Untersuchungen an, zu denen wir Sie zu Beginn der Schwangerschaft gerne beraten. Denn nicht jede Untersuchung ist auch für jede Schwangere sinnvoll.