Clomifen, Metformin
Oft sind fehlende Eisprünge für die Unfruchtbarkeit verantwortlich. Durch die Einnahme von Medikamenten oder eine Gewichtsregulierung kann sich der Hormonhaushalt normalisieren und den Weg für eine – natürliche oder gegebenenfalls künstliche – Befruchtung frei machen.
Clomifen kommt im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung zum Einsatz. Es ist häufig Teil der ovariellen Stimulationstherapie, die zum Beispiel beim PCO-Syndrom angewendet wird. Unter ovarieller Stimulationstherapie fasst man alle Behandlungsmethoden zusammen, bei denen Hormone verabreicht werden, um das Heranreifen von Eibläschen in den Eierstöcken und einen Eisprung stimulieren.
Metformin gehört zu den oralen Diabetesmedikamenten. In der Kinderwunschbehandlung wird es bei Frauen mit PCO-Syndrom und Insulinresistenz neben anderen Medikamenten erfolgreich zur Auslösung des Eisprungs eingesetzt.
Diese Therapieansätze können bereits in unserer Praxis erfolgen. Ob sie für Sie in Frage kommen, entscheiden wir nach Vorliegen der notwendigen Diagnostik im Beratungsgespräch.
In jedem Fall sollte bei erfolglosem Kinderwunsch zumindest eine Beratung durch ein Kinderwunschzentrum in Anspruch genommen werden, um die Chancen und Kosten auszuloten.
Auf der vom Bundesfamilienministerium eigens dafür eingerichteten Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de finden sich alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung sowie außerdem eine spezielle bundesweite Datenbank mit Suchfunktion nach vertraulicher, individueller Kinderwunschberatung in Wohnortnähe.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen und nur anteilig. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten über die 50-prozentige Kostenbeteiligung hinaus weitere freiwillige Mehrleistungen anbieten. Wegen der Unterschiede bei den verschiedenen Kassen sollte man sich bei seiner eigenen Kasse informieren.
Die Regelungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Voraussetzung für eine Kostenübernahme oder -beteiligung ist, dass bei dem/der Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wird. Lässt sich diese nicht feststellen, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, Kosten für die Behandlung zu übernehmen.
Vor Beginn einer Behandlung ist es deshalb auch hier wichtig, die Kostenübernahme einzelner Behandlungen mit der eigenen Kasse zu klären.